%% 🛍 Nur am 29.11.: BLACK Friday

Sie finden nachfolgend Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sie konnten leider keine Antwort zu Ihrer Frage finden? - Kein Problem, kontaktieren Sie uns einfach!

Aktuell werden bei der Ersttherapie 7 Einheiten von der Tiroler Gebietskrankenkasse (bei anderen Krankenkassen – BVA, SVA, KUF - mitunter mehr) bewilligt. Es besteht die Möglichkeit, anschließend sofort eine Folgetherapie einzureichen, wo die Krankenkassen 6 Therapieeinheiten bewilligen. Alle 7 Monate bewilligt die Krankenkasse wieder eine Ersttherapie.
Die Abrechnung erfolgt ähnlich wie dessen eines Wahlarztes. Am Ende des Therapieblockes bekommt der Patient von uns eine Rechnung gestellt. Diese ist zu überweisen und anschließend selbst bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen, sofern eine Bewilligung vorliegt.
Die Rechnung kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Zirka die Hälfte des Betrages (variierend durch die unterschiedlichen Krankenkassen) wird von der Krankenkasse zurückerstattet. Den Selbstbehalt kann anschließend bei einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung eingereicht werden.
Ein großes Handtuch für die Liege, bequeme Kleidung, und eventuell eine kurze Hose.
Man benötigt eine Überweisung vom Arzt. Diese können Sie zu uns bringen und wir lassen die verschriebene Therapie für Sie bewilligen. Somit sparen Sie sich den Weg zur Krankenkasse.
Als erstes wird ein genauer Befund über den Status quo des Patienten erhoben. Dann wird eine Problemlösungsstrategie entwickelt, welche mit verschiedenen Behandlungstechniken erarbeitet wird, um individuelle Beschwerden zu lindern oder zu heilen. Passive Therapiemaßnamen durch den Therapeuten, sowie aktive Übungstherapie werden individuell angepasst und je nach Befinden und Bedarf eingesetzt.